Swiss Yachting Association

Fristverlängerung wegen COVID-19

Wichtige Mitteilung:
Aufgrund der sich aus der COVID-19 Pandemie ergebenden Einschränkungen gewährt das SSA einen allgemeinen Fristenstillstand zwischen dem 15.02.2020 und dem 31.12.2021 für die vierjährige Frist zur Erlangung der minimalen Erfahrung (vorausgesetzte Praxis für die Erstausstellung bzw. Ergänzung eines Hochseeausweises gem. Art. 7 und 8 Hochseeausweis-Verordnung). Diese Zeitperiode ist demnach nicht in der Berechnung der entsprechenden vierjährigen Frist zu berücksichtigen. Mit anderen Worten werden die jeweiligen Fristen um die entsprechende Periode verlängert.
 
Beispiel 1
 
Datum Theorieprüfung: Juni 2019
 
In diesem Beispielfall würden die 4 Jahre zum Sammeln der Seemeilen ohne Fristenstillstand Mai 2023 ablaufen.
Aufgrund des Fristenstillstands läuft diese Frist von 4 Jahren ab Juni 23 entsprechend nochmals um 1 Jahr und 10.5 Monate, plus aufrunden auf das volle Jahr.
Frist für das Sammeln der Meilen: bis Ende 2025
 
 
Beispiel 2

Datum Theorieprüfung: Februar 2019

Frist ohne Fristenstillstand: Januar 2023
plus 1 Jahr und 10.5 Monate: Mitte Nov 2024
aufrunden auf das volle Kalenderjahr: Ende 2024
 
Also generell: Prüfungsdatum + 4 Jahre + Fristenstillstand (1 Jahr und 10.5 Monate); erst dann auf das volle Kalenderjahr aufrunden.
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