Swiss Yachting Association

Info

Auszug aus der Hochseeausweisverordnung

Die Swiss Yachting Association stellt Fähigkeitsausweise zum Führen
von Jachten zur See (Hochseeausweise) für folgende Schiffskategorien aus:
a. Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb;
b. Motorschiffe.
2 Der Hochseeausweis wird für diejenige Schiffskategorie ausgestellt, für welche die
Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einen kantonalen Schiffsführerausweis oder einen gleichwertigen Ausweis vorlegt.
3 Der Hochseeausweis ist auf Sport- und Vergnügungsschiffen zur Navigation in
Küstengewässern und auf hoher See zeitlich und geographisch unbeschränkt gültig.

Voraussetzungen
1 Um den Hochseeausweis zu erhalten, muss die Kandidatin oder der Kandidat:
a.5 mindestens 16 Jahre alt sein;
b. die Prüfung nach den Anforderungen von Anhang 1 mit Erfolg bestanden
haben;
c. eine nautische Grundausbildung nachweisen (Art. 3);
d. einen Nothilfeausweis vorlegen (Art. 4);
e. eine Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen vorlegen (Art. 5);
f. die erforderliche Praxis auf See nachweisen (Art. 6–9);
g.6 die Gebühren bezahlt haben (Art. 2a).
2 Um die Prüfung abzulegen, muss die Kandidatin oder der Kandidat mindestens
16 Jahre alt sein. Minderjährige müssen eine Genehmigung der Eltern oder der
gesetzlichen Vertretung vorlegen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.7

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